Beschneidungsdebatte

Das Referat für politische Bildung und Datenschutz empfiehlt folgende Quellen zur Auseinandersetzung mit dem Thema:

Der Bundestag hat trotzdem in namentlicher Abstimmung (your people is watching you) ein Wischiwaschigenitalverstümmelungserlaubnisgesetz verabschiedet, welches nicht nur das Recht auf Religionsausübung der Eltern über das Recht auf körperliche Unversehrtheit von Minderjährigen stellt, sondern auch Moslems relativ zu Juden diskriminiert. Ob dies geschah, um die Debatte schnell wieder einzudämmen und die Bundespolitiker vor kritischen Stimmen aus Religionsgemeinschaften, Medien und anderen Staaten zu bewahren, sei dahingestellt.

Der alternative, aber dennoch den Beschneidungswilligen entgegenkommende, Gesetzentwurf wurde abgeschmettert.

Inzwischen hat sich herausgestellt, dass 70 % der Deutschen das beschlossene Gesetz ablehnen.

Das hinderte die Grünen allerdings nicht daran – auch auf Drängen des Zentralrats der Juden hin – einen ihrer niedersächsischen Landtagskandidaten zu schassen, weil er die Meinungsfreiheit dazu genutzt hatte, das Beschneiden (aber nicht Juden oder Fremde) harsch zu kritisieren (siehe dazu auch den Spiegel-Online-Bericht). Dabei wäre er als Abgeordneter nur seinem Gewissen verpflichtet.