Auf nhg-novelle.de findet man die nachfolgend genannten Forderungen zur Novellierung des Niedersächsischen Hochschulgesetzes. Auch hat sich unsere LAK ausführlich positioniert.
- Allgemein mindestens paritätische Besetzung aller Gremien und Organe
- Jede Statusgruppe muss in jeder Kommission gleichberechtigt sitzen
- Übertragung der Entscheidungs- und Kontrollbefugnisse von Hochschulleitung und Hochschulrat auf Senat und Fakultätsrate
- Es muss die Möglichkeit vorgesehen sein, eine*n studentische*n Vizepräsident*in aus der Student*innenschaft zu bestimmen
- Hochschul- und Stiftungsräte dürfen keine Beschlusskompetenz haben
- Es muss grundsätzlich eine (Hochschul-)Öffentlichkeit von Sitzungen und geeignete Dokumentation dieser gewährleistet sein
- Bei einem Weiterbestehen der Hochschulräte müssen diese derart gestaltet sein, dass sie transparent ernannt werden und eine angemessene Abbildung gesellschaftlicher Realitäten realisieren
- Es muss eine Lösung entwickelt werden, wie Promovierende einheitlich vertreten werden können
- Das ehrenamtliche Engagement in demokratischen Strukturen ist mit einer geeigneten Geschäftsstelle zu unterstützen
- Es darf keine neuen Stiftungshochschulen geben, bisher bestehende müssen evaluiert werden
- Das Letztentscheidungsrecht in der Studienqualitätskommissionen muss bei den Studierenden liegen
- Demokratisierung heißt auch Geschlechtergerechtigkeit! Es muss als Ziel gelten, gleiche Anteile zwischen Mann und Frau in Gremien und akademischer Karriere zu bekommen. Dafür sind geeignete Mittel zu suchen
- Private Hochschulen müssen gleiche demokratische Strukturen implementieren wie die staatlichen Hochschulen
- Sollte die Niedersächsische Technische Hochschule (NTH) weiterbestehen, darf dies nur mit demokratisch legitimierten Entscheidungsgremien erfolgen
- Drittmittel müssen fortan auch dem Senat angezeigt werden
- Generelle Abschaffung aller Studiengebühren einschließlich des Verwaltungskostenbeitrags
- Gesetzliche Zivil- und Transparenzklausel