Petition: Gobuli ins Süßwarenregal / Kennzeichnung

Mit dieser Petition soll eine Einordnung homöopathischer Globuli als Süßwaren erreicht werden mit den nach sich ziehenden rechtlichen Folgen wie Kennzeichnungspflicht mit Nährwertdeklaration. (Süßwaren sind mitverantwortlich für Übergewicht und fördern die Entstehung von Karies.)
Begründung:

Immer mehr Menschen leiden unter den sogenannten Zivilisationserkrankungen wie Adipositas und Karies, was besonders auf die Zufuhr von zuckerhaltigen Süßwaren und Naschartikel zurückzuführen ist. Abgesehen vom menschlichen Leid entstehen der Gesellschaft so gewaltige Schäden.

Bei homöopathischen Produkten handelt es sich um als Arzneimittel getarnte Streuzuckerprodukte ohne Wirkstoffgehalt. Als Trägerstoff der sogenannten „Globuli“ und damit einzige Substanz dienen in der Regel Saccharose (HAB 2006) oder Xylitol, das als Zuckeraustauschstoff (E 967) verwendet wird.
Mit dieser Petition soll eine Einordnung der Zuckerkügelchen als Süßwaren erreicht werden.
Globuli würden dann den strengen Auflagen der ab 13. Dezember 2014 verbindlich in allen Mitgliedsstaaten der EU geltenden Lebensmittel-Informationsverordnung (LMIV) unterliegen.
Diese sieht für die Süßigkeiten verpflichtende Angaben auf der Verpackung vor wie Verzeichnis der Zutaten, Nettofüllmenge und die sogenannte Nährwertdeklaration laut Verordnung EG Nr. 1924/2006 des Europäischen Parlamentes und des Rates über nährwert- und gesundheitsbezogene Angaben über Lebensmittel (Health-Claims-Verordnung).

Eine Umgruppierung der Zuckerkügelchen ins Süßwarenregal mit entsprechender Kennzeichnung und Nährwertdeklaration sorgt für Transparenz beim Verbraucher und bekämpft wirksam Zivilisationserkrankungen wie Adipositas und Karies.

Schließen Sie sich deshalb noch heute dieser Petition an!

Im Namen aller Unterzeichner/innen.

Plön, 11.08.2014 (aktiv bis 10.11.2014)

Link zur Openpetition

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